Kfz Abmeldung / Außerbetriebsetzung – darf man danach noch fahren?

Eine Frage die immer wieder auftaucht, und immer wieder falsch beantwortet wird.

Darf man nach der Abmeldung / Außerbetriebsetzung des Autos noch fahren?

Die KFZ-Abmeldung wird im Amtsdeutsch Außerbetriebssetzung genannt, bis 2007 wurde noch in vorrübergehende- und endgültige Außerbetriebsetzung unterschieden, das gibt’s seitdem nicht mehr.

Um ein KFZ Abzumelden muss man zur örtlichen Zulassungsstelle, praktischerweise macht man das mit dem Auto. Doch die Kennzeichen werden bei der Außerbetriebsetzung entwertet, das heißt die Plaketten werden entfernt, die Kennzeichen sind somit ungültig. Das Auto steht nun an der Zulassungsstelle, darf es noch im öffentlichen Straßen gefahren werden?

Die Antwort ist eindeutig:

Ja Sie dürfen das Auto nach der Abmeldung noch an diesem Tag fahren, denn bis zum Ablauf des Tages ist es noch zugelassen und auch versichert.

Das heißt also bis 23.59 Uhr sollten Sie einen Stellplatz für Ihr KFZ gefunden haben, denn ab dann dürfen Sie es nicht mehr mit den alten Kennzeichen fahren.

Das ganze ist natürlich per Gesetz geregelt, Sie können es im Gesetzestext §10 Abs. 4 FVZ nachlesen – klicken Sie dazu hier.

Das Sie nach der KFZ Abmeldung fahren dürfen ist der Stand von 2017, wir übernehmen natürlich keine Gewähr das dies ewig so bleibt.

Praktisches Beispiel: Sie kaufen sich ein neues Auto und melden Ihr altes ab um es dann zu verkaufen. Sie fahren also mit Ihrem alten Auto zur Zulassungsstelle oder dem Bürgerbüro Ihrer Stadt, dort melden Sie Ihr Auto ab, entwerten die Kennzeichen und bezahlen die Gebühr für das Abmelden. Danach bringen Sie die Kennzeichen wieder an Ihrem Auto an, das ist ganz wichtig, nun können Sie mit Ihrem Auto noch bis zum Ende des Tages fahren. Sie können also Bedenkenlos nach Hause fahren bzw. Ihr Auto zum Händler schaffen an den Sie es verkauft haben.

Die Unwahrheiten – fahren nach der Abmeldung

Im Internet und unter Autofahrern hört man häufig Haarsträubende Antworten auf die Frage, so hält sich zum Beispiel das Gerücht das man zwar fahren darf nach der Abmeldung, aber nur geradewegs und ohne Umwege nach Hause. Wieder andere sagen dass man nach der Anmeldung keinen Meter mehr fahren darf – das ist natürlich alles Quatsch. Sie wissen es nun besser.

Fazit: Wenn Sie Ihr Auto abmelden dann können Sie damit noch uneingeschränkt fahren wohin Sie wollen, bis zum Ablauf des Tages an die Sie es abgemeldet haben. Das zählt natürlich nicht nur für Autos, auch Motorräder, Hänger, Wohnmobile usw.

 

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