Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Das ist auch besser so, denn im Notfall können ernorme Kosten auf euch zukommen und niemand soll benachteiligt werden. Wenn ihr in einer Anstellung seid, tretet ihr automatisch einer gesetzlichen Krankenversicherung bei. Selbstständige können aber z. B. auch wählen, ob sie sich freiwillig versichern lassen wollen.
Wenn ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung seid, könnt ihr nach dem Ende der Versicherungspflicht eine Freiwillige Krankenversicherung abschließen. Entscheidend dafür ist eure Vorversicherungszeit. Es spielt keine Rolle, ob ihr eurer bisherigen Krankenkasse als Pflichtmitglied, Familienangehöriger oder als freiwilliges Mitglied beigetreten seid. Wichtig ist nur, dass ihr in den letzten fünf Jahren, vor Ende eurer Versicherungszeit, mindestens zwei Jahre oder direkt davor mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen seid oder aber euer Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Sind alle Bedingungen für die freiwillige Mitgliedschaft erfüllt, muss euer Beitritt in schriftlicher Form innerhalb von drei Monaten erfolgen. Wenn ihr die freiwillige Versicherung wieder auflösen wollt, genügt eine Kündigung oder eine Pflichtversicherung.
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