Das Leben ist unberechenbar. Krankheiten, Unfälle oder unvorhergesehene Ereignisse können jederzeit passieren und innerhalb weniger Minuten alles verändern. Wer auf Nummer sicher gehen will und für den Fall, dass er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, vorsorgen möchte, dem sei eine Patientenverfügung ans Herz gelegt.
Diese beinhaltet persönliche Wünsche und Vorstellungen und gibt besonders zu Behandlungsmaßnahmen in bestimmten Situationen Auskunft. Ergänzend kann die Patientenverfügung auch Vorgaben für Vertreter oder behandelnde Ärzte enthalten. Sie muss in jedem Fall schriftlich verfasst und von der volljährigen Person, die Sie aufgibt, oder einem Notar unterschrieben sein. So kann jeder sein Selbstbestimmungsrecht wahren, auch, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr in der Lage dazu sein sollte.
Was wichtig ist: Mit den Themen Krankheit und Sterben sollte sich jeder frühzeitig auseinandersetzen, nicht erst im Alter. Jede Festlegung in der Patientenverfügung hat Auswirkung, weshalb in Ruhe und ohne Druck überlegt werden sollte, welche Angaben im Dokument gemacht werden. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Patientenverfügung, sie ist aber sinnvoll und empfehlenswert. Ebenso bietet es sich an, die Verfügung in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Umstände können sich schließlich ändern und haben eine entsprechende Auswirkung auf einst getroffene Festlegungen.
Damit die Patientenverfügung im Notfall auch gefunden wird, sollte sie zudem am besten immer im Portemonnaie oder in der Handtasche aufbewahrt werden. Andernfalls können auch Vertreter oder Familienmitglieder über ihren Verbleib informiert werde. Das Gespräch mit Ärzten ist dann sinnvoll, wenn der Verfasser allein lebt oder keine näheren Angehörigen hat.
Im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es wichtig, dass Ärzte und andere Personen genau wissen, was sie tun können und was nicht. Deshalb sollte sich jeder die Zeit nehmen, um eine Patientenverfügung mit individuellen Entscheidungen zu verfassen.
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