Die Abwrackprämie hat in den letzten Wochen wider Erwarten einen regelrechten Boom ausgelöst und dafür gesorgt, dass viele ihr geliebtes Altfahrzeug gegen einen Neuwagen mit staatlicher Prämie eingetauscht haben.
Beschlossen wurde sie im Januar im Rahmen des Konjunkturpaketes II und gewährt bis Ende 2009 insgesamt 1,5 Milliarden Euro beim Kauf/Leasing eines Neuwagens und gleichzeitiger Verschrottung eines mehr als neun Jahre alten Fahrzeuges. Allerdings muss das Altfahrzeug mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen sein, damit die Umweltprämie in Anspruch genommen werden kann. Der Neu- oder Jahreswagen muss zudem der Abgasnorm „Euro 4“ entsprechen und bis zum 31. Dezember 2009 zugelassen sein, damit die Prämie in Höhe von 2.500 Euro gezahlt wird.
Wer den staatlichen Zuschuss in Anspruch nehmen will, kann sich das entsprechende Formular direkt herunterladen, alle erforderlichen Angaben zum Halter sowie dem Alt-/ Neufahrzeug machen und es dann abschicken. Hinzugefügt werden müssen folgende Nachweise: Der Verwertungsnachweis, die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und das Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II des Altfahrzeugs sowie die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Neufahrzeugs und die Kopie der Rechnung/des Leasingvertrages. Wichtig: Der Antrag ist nur mit zwei Unterschriften der antragstellenden Person gültig.
Die Abwrackprämie ist eine Reaktion auf die Wirtschaftskrise Ende 2008 bzw. Anfang 2009 und soll die Automobilindustrie wieder voran bringen, indem der Absatz gefördert wird. Zeitgleich sollen umweltunverträgliche Autos mit hohem Schadstoffausstoß von den Straßen verschwinden.
Hier gibt’s das Formular zur Abwrackprämie.
|